(33) Nutzung der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB
Die folgenden inländischen Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2020 in Teilen von der
Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch gemacht:
• BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen mbH, Essen,
• GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen,
• Kernkraftwerk Lingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen (Ems),
• KMG Kernbrennsto-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen,
• Rheinbraun Brennsto GmbH, Köln,
• Rheinische Baustowerke GmbH, Bergheim,
• RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln,
• RWE Nuclear Beteiligungs-GmbH, Essen,
• RWE Technology International GmbH, Essen,
• RWE Trading Services GmbH, Essen.
(34) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses am 5. März 2021 sind
folgende wesentliche Ereignisse eingetreten:
Verkauf von 75 % der Anteile an den Onshore-Windparks Stella, Cranell sowie East und
West Raymond
Im Januar 2021 wurde der Verkauf von insgesamt 75 % der Anteile an den drei Onshore-Windparks
Stella, Cranell sowie East Raymond in Texas abgeschlossen. Dabei wurden 51 % der Anteile an Algonquin
Power Fund (America) Inc., USA, einer Tochtergesellschaft von Algonquin Power & Utilities Corp., Kanada,
sowie weitere 24 % der Anteile an die britische Investmentgesellschaft Greencoat Capital veräußert. Die
zugrunde liegenden Verträge wurden im Dezember 2020 unterzeichnet und umfassen auch die
Veräußerung von insgesamt 75 % der Anteile an dem Onshore-Windpark West Raymond, deren
Abschluss im zweiten Quartal 2021 erwartet wird.
Die Windparks sind dem Segment Onshore Wind / Solar zugeordnet. Mit Abschluss der Transaktion im
Januar 2021 hat RWE die genannten Windparks entkonsolidiert und seine verbleibende 25 %-Beteili-
gung als at-Equity-Beteiligung bilanziert. RWE erwartet aus der Veräußerung einen Gewinn im mittleren
bis hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
RWE ersteigert Nutzungsrechte für neue Windkraftstandorte in der britischen Nordsee
Bei einer Versteigerung von Optionsrechten für die Nutzung neuer Gebiete für Offshore-Windparks hat
sich RWE im Februar 2021 zwei benachbarte Standorte in der britischen Nordsee gesichert. Wir dürfen die
Areale für die Entwicklung von Projekten mit einem Volumen von bis zu 3.000 MW nutzen. Dafür müssen
wir in der Zeit bis zur endgültigen Investitionsentscheidung eine Optionsprämie von jährlich 82.552 £ / MW
(zzgl. Inflation) zahlen. Die britische Crown Estate wird für die neuen Standorte zunächst eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung vornehmen. Bei positivem Ergebnis werden wir mit der Projektentwicklung
beginnen. Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, können wir an einer Förderauktion für
einen Contract for Difference teilnehmen und anschließend die finale Investitionsentscheidung treffen.
An die Stelle der Optionsprämie wird dann eine wesentlich niedrigere Pachtzahlung treten. Bei planmäßi-
gem Projektfortschritt dürften die neuen Windparks gegen Ende dieses Jahrzehnts in Betrieb gehen.
Hohe Ergebniseinbußen durch Jahrhundert-Kälte in Texas
Im Februar 2021 hat eine außergewöhnliche Kältewelle in Teilen der USA zu massiven Beeinträchtigungen
der Energieversorgung geführt. Aufgrund von Winterstürmen und Eisregen waren einige RWE- Windparks in
Texas für mehrere Tage außer Betrieb. Teilweise hatten wir den Strom dieser Anlagen bereits auf Termin
verkauft und mussten uns daher kurzfristig am Spotmarkt eindecken, um unsere Lieferverpflichtungen zu
erfüllen. Wegen der angespannten Versorgungslage und regulatorischer Preisvorgaben mussten wir für
den zugekauften Strom bis zu 9.000 US$ / MWh zahlen. Dies führte im Segment Onshore Wind / Solar zu
Ergebnisbelastungen im niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro- Bereich.
Bund und Kernkraftwerksbetreiber einigen sich über Entschädigungen für den Atomausstieg
Die Bundesregierung und die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben im März 2021 Einvernehmen
über Entschädigungen für den beschleunigten Atomausstieg erzielt. Die Gespräche waren aufgenom-
men worden, weil das Bundesverfassungsgericht die ursprünglichen gesetzlichen Ausgleichsregelungen
für unwirksam erklärt hatte (siehe Seite 39). Im Fall von RWE geht es um nicht nutzbare Erzeugungskon-
tingente in Höhe von 25,9 Mio. MWh und um wertlos gewordene Investitionen von rund 40 Mio. €. Der
Bund hat uns einen Ausgleich in Höhe von 33,22 €/MWh für die Stromkontingente in Aussicht gestellt.
Außerdem soll uns die Hälfte der entwerteten Investitionen erstattet werden. Wir akzeptieren die
gefundene Lösung. Sie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt einer Umsetzung in entsprechende
gesetzliche Regelungen und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Bund und den Kraft-
werksbetreibern. Zudem ist eine Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission erforderlich. Die Einigung mit
dem Bund hatte keinen Einfluss auf den Konzernabschluss 2020.
RWE Geschäftsbericht 2020
1
An unsere Investoren
2
Lagebericht
3
Versicherung der
gesetzlichen Vertreter
5
Weitere Informationen
4
Konzernabschluss
Anhang
190